Ausnahmegenehmigung für den Betrieb von Fahrschulen möglich
In der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) vom 16.04.2020 wird weiterhin festgestellt, dass der Betrieb von außerschulischen Bildungseinrichtungen nicht erlaubt ist.
Allerdings nennt der Verfasser die Möglichkeit, dass die Zuständigen Behörden eine Ausnahmegenehmigung erteilen dürfen.
Diese Ausnahmegenehmigung haben wir natürlich direkt am gleichen Tag beim Ordnungsamt der Stadt Borken beantragt. Auf Nachfrage ist mit einer Reaktion bis zum 24.04.2020 zu rechnen.
Sobald es Neuigkeiten gibt, werden wir informieren.
2020-04-16_neufassung_coronaschvo_ab_20_04_2020