BF17

Mit BF17 (begleitendes Fahren mit 17) wird Autofahren noch sicherer.

Das BF17 (Begleitete Fahren mit 17) wurde durch einen Modellversuch des Landes Niedersachsen am 30.04.2004 ins Leben gerufen. Anfangs stark kritisiert u.a. durch den ADAC, wurde der Modellversuch am 12.07.2007 beendet und wissenschaftlich ausgewertet. Die Auswertung der Justus-Liebig-Universität in Gießen kam zu dem Ergebnis, dass durch die Teilnehmer des Modellversuchs

28,5% weniger Unfälle verursacht und

22,7% weniger Verkehrsverstöße begangen wurden als von einer Vergleichsgruppe 18jähriger Autofahrer.

Somit war der Erfolg des BF17 eindeutig bewiesen.

Seit dem 01.01.2011 ist das Begleitete Fahren mit 17 Teil des Dauerrechts und in allen Bundeslängern gleich geregelt. Die Teilnahme am Begleiteten Fahren mit 17 ist freiwillig und muss beantragt werden. Die Begleitpersonen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestens 30 jahre alt
  • Mindestens 5 Jahre in Besitz der Klasse B
  • maximal einen Punkt in Fahreignungsregister bei Antragstellung

Wir beraten gerne ausführlich zum Thema BF17.

 

Das BF17 bringt also deutliche Vorteile. Voraussetzung hierzu ist aber, dass es richtig durchgeführt wird und sowohl der Junge Fahre, als auch die Begleitperson die „Spielregeln“ kennen. Auch hier unterstützen wir gerne und bieten für die Begleitpersonen eine 90minütige Einweisung an. Wir wollen das ihr immer sicher an Ziel kommt

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