BF17 · Verkehrssicherheit

Mit BF17 wird Autofahren noch sicherer

Begleitetes Fahren mit 17 — mehr Praxis unter Begleitung, bevor du allein unterwegs bist.

Das BF17 (Begleitetes Fahren mit 17) wurde durch einen Modellversuch des Landes Niedersachsen am 30.04.2004 ins Leben gerufen. Anfangs stark kritisiert u. a. durch den ADAC, wurde der Modellversuch am 12.07.2007 beendet und wissenschaftlich ausgewertet.

Die Auswertung der Justus-Liebig-Universität in Gießen kam zu dem Ergebnis, dass durch die Teilnehmenden des Modellversuchs

  • 28,5 % weniger Unfälle verursacht und
  • 22,7 % weniger Verkehrsverstöße begangen wurden

als von einer Vergleichsgruppe 18-jähriger Autofahrer. Der Erfolg des BF17 war damit eindeutig belegt.

Seit dem 01.01.2011 ist das Begleitete Fahren mit 17 Teil des Dauerrechts und in allen Bundesländern gleich geregelt. Die Teilnahme ist freiwillig und muss beantragt werden.

Voraussetzungen für Begleitpersonen

  • mindestens 30 Jahre alt
  • mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B
  • maximal einen Punkt im Fahreignungsregister bei Antragstellung

Wir beraten gerne ausführlich zum Thema BF17.

Das BF17 bringt deutliche Vorteile — Voraussetzung ist aber, dass es richtig durchgeführt wird und sowohl die junge Fahrerin bzw. der junge Fahrer als auch die Begleitperson die „Spielregeln“ kennen. Auch hier unterstützen wir gerne und bieten für die Begleitpersonen eine 90-minütige Einweisung an. Wir wollen, dass ihr immer sicher an euer Ziel kommt.

Für Eltern: BF17 ist zusätzliche begleitete Fahrpraxis — ein Plus an Sicherheit vor dem Alleinfahren.

Infos für Eltern